UNTERNEHMEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§1 GELTUNG
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im Geschäftsverkehr zwischen dem Kunden und der Filiale Dan Küchen Neubau, Kaiserstrasse 77/2, 1070 Wien, FN 520106 m. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Filiale Dan Küchen Neubau erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn sie von der Geschäftsführung ausdrücklich schriftlich anerkannt und bestätigt werden. Nebenabreden jedweder Art sowie Zusagen von Vertretern bedürfen zu
ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung der Geschäftsführung.

 

§2 VERTRAGSABSCHLUSS
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung der Geschäftsführung. Nachträgliche Änderungswünsche, insbesondere im Hinblick auf bereits in Arbeit befindliche Waren, werden generell nicht akzeptiert. Werden vom Kunden Pläne bereitgestellt oder Maßangaben gemacht, haftet er für deren Richtigkeit, sofern diese nicht für Dan Küchen Neubau als offenbar unrichtig erkennbar sind. Erweist sich eine Anweisung des Kunden als unrichtig, wird ihn Dan KüchenNeubau davon binnen angemessener Frist verständigen und um entsprechende Weisung binnen angemessener Frist ersuchen. Bei nicht rechtzeitiger Weisung treffen den Kunden neben den bis dahinangelaufenes Kosten auch die Verzugsfolgen.

 

§3 ÄNDERUNGSVORBERHALT
Serienmäßig hergestellte Waren werden nach Muster/Abbildung verkauft. Handelsübliche Abweichungen bezüglich Dekors, Farbe, Oberflächenstruktur und technischer Details stellen keinen Reklamationsgrund dar. Soweit Einrichtungsgegenstände aus Holz gefertigt sind, ist zu berücksichtigen, dass Naturmerkmale wie Astlöcher, Risse, Maserungen und Farbschattierungen im zumutbaren Maß den Wert nicht mindern. Das Nachfärben, Quellen und Schwinden des Werkstoffes Holz ist ein natürlicher Vorgang und stellt keinen Reklamationsgrund dar.

 

§4 PLANUNGSSKIZZEN
Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Planungen und sonstige Unterlagen stellen unser alleiniges Eigentum dar. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Ermächtigung weder kopiert noch dritten Personen zugänglich gemacht werden.

 

§5 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, VERZUGSZINSEN
Dan Küchen Neubau ist berechtigt 40% als Anzahlung zu verlangen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist das restliche Vertragsentgelt(60%) vor der Lieferung fällig. Bei Banküberweisung wird erst ab Geldeingang in unserem Konto geliefert.

 

§6 LIEFERUNG, TRANSPORT, ANNAHMEVERZUG, VERTRAGSRÜCKTRITT
Die Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Ausliefertag geltenden und üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Vorbereitung der Anschlussrohre hat der Kunde
zu übernehmen. Das Montageteam ist ausschließlich für das Anschließen der Geräte zuständig. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen
(Annahmeverzug), ist oder tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im Falle der Vertragsaufhebung ist der Kunde verpflichtet, 30% Stornogebühr zu zahlen. Ruft der Kunde auf Abruf bestellte Ware nicht ab, sind wir berechtigt, pro Woche eine Lagergebühr in der Höhe von €70,- in Rechnung zu stellen.

 

§7 GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Bei Mängeln der an den Kunden übergebenen Ware gelten die gesetzlichen Gewährleistungbestimmungen.

 

§8 EIGENTUMSVORBEHALT, URHEBERRECHTE
Alle Waren werden von Dan Küchen Neubau unter Eigentumsvorbehalt sowie verlängertem Eigentumsvorbehalt geliefert. Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und der damit verbundenen Kosten und Spesen im Eigentum der Dan Küchen Neubau.

 

§9 RECHTSWAHL GERICHTSSTAND WIEN
Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung zwischen Dan Küchen Neubau und Unternehmern ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Wien zuständig. Wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist, ist das nach den gesetzlichen Bestimmungen zuständige Gericht zuständig. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, entzogen wird.

 

§10 DATENSCHUTZ, ADRESSÄNDERUNG
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte